Zufriedenheitsgarantie
Falls die Leistungen den Kunden nicht überzeugen, kann dieser gemäß § 355 BGB innerhalb von 2 Wochen von seiner Bestellung zurücktreten (in Schrift- oder Textform per Brief, E-Mail). Der Premium-Eintrag wird dann umgehend deaktiviert und es fallen keinerlei Kosten an. Für das Produktpaket "Premium Plus" gilt dieses Recht nicht.
Zustandekommen eines Vertrages (Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung)
Es wird ein Vertrag über eine Laufzeit von zwölf Monaten (bei "Premium Plus" drei Monate) geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch (stillschweigend) um weitere zwölf Monate (bei "Premium Plus" um weitere drei Monate), sofern nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ist im Einzelauftrag keine Dauer der Vertragsbeziehung genannt, so läuft der Vertrag zwölf Monate ab Zustandekommen des Vertrages und es gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, verlängert sich der Vertrag um einen Monat. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung hat in Schriftform, also E-Mail, per Brief oder via Formular zu erfolgen.
Abrechnung
Nach der Aktivierung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail, welche binnen 14 Tagen zu begleichen ist.
Umfang des Service
Der Premium-Eintrag enthält alle Leistungen, so wie auf Premium-Eintrag im Detail beschrieben.
Aufnahmekriterien
Mit Annahme dieser AGB bestätigen Sie, dass Sie alle unter "Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei Biohotels.de" aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Impressum & Gerichtsstand
Neuland Zeitreisen e.K.
Schloßberg 2
01796 Struppen
Geschäftsführung: Sven-Erik Hitzer
Registergericht: Amtsgericht Dresden | HRA 11654
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE190796762
Steuernummer: 210/231/02037
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers.